Bitte beachten

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund gesetzlicher Bestimmungen alle physiotherapeutischen Therapien nur unter der Vorlage einer ärztlichen (oder Heilpraktiker) Verordnung durchgeführt werden können!

Fristen einhalten!
Eine Heilmittelverordnung (Rezept), die Sie von Ihrem Arzt erhalten, hat nur eine Gültigkeit von 14 Tagen. Nur einen Tag später und das Rezept verliert seine Gültigkeit. Deshalb am besten gleich nach der Ausstellung anrufen und einen Termin vereinbaren.

Absagen
Die Vergütung der Krankenkassen erlaubt uns wenig Spielraum für Kulanz. Jede Absage ist ein Verlust für die Praxis. Deshalb bitten wir Sie in dringenden Fällen, spätestens 24 Stunden vor der Behandlung abzusagen. Bei Terminlücken die durch unentschuldigtes oder zu kurzfristiges Fernbleiben entstehen, wird eine Ausfallgebühr von € 10,- (halbe Stunde) in Rechnung gestellt, sofern sie nicht durch einen anderen Patienten geschlossen werden können.

Notwendige Zuzahlungen
Die Rezeptgebühr beträgt für Versicherte gesetzlicher Krankenkassen 10,- €, sowie eine Eigenbeteiligung von 10 % des Rezeptwertes.

Hinweis:
Die 10,- € Rezeptgebühr so wie die Eigenbeteiligung von 10 % führt unsere  Praxis vollständig an ihre Krankenkasse ab!!!

Heilmittelverordnung© Dan Race - Fotolia.com